Rettungsgasse rettet Leben!!!
Helfen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die so genannte Rettungsgasse zu bilden. Sie ist für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die “Rettungsgasse” frei zu machen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen oder anderen Hindernissen blockiert sein könnte.