Notfalltüröffnung durch die Feuerwehr

In unseren Einsatzberichten erscheint immer öfter der Begriff „Notfalltüröffnung“ oder besser „Türe öffnen, eilig“. Damit ist nichts anderes gemeint, als das wir dem Rettungsdienst, Notarzt oder auch der Polizei eine verschlossene Türe mit speziellem Türöffnungswerkzeug schnell öffnen und nach Möglichkeit auch wieder verschließbar hinterlassen, was allerdings nicht immer aber trotzdem meistens möglich ist.

Verschiedene Ursachen und Umstände erfordern manchmal diese „Notfalltüröffnungen“ um beispielsweise einer in der Wohnung gestürzten Person zu Hilfe zu kommen, die in Ihrer misslichen Lage die Türe nicht mehr alleine öffnen kann oder eine Person hat ihre Wohnung verlassen, sitzt jetzt im Zug und es fällt ihr ein: „Hab ich jetzt den Herd ausgeschaltet, oder nicht“? Niemand hat einen Ersatzschlüssel zur Wohnung, jetzt ist guter Rat gefragt.

Sollte Ihnen dieses oder ein ähnliches Missgeschick passieren, rufen Sie sofort und ohne zu zögern über Notruf 112 die nächste Integrierte Leitstelle (ILS) an und schildern Sie dem Leitstellendisponenten was wo geschah. Wir versprechen, dass Ihnen über die Leitstelle immer geholfen wird.

Sollten Sie allerdings einmal den Schlüssel zu Ihrer Wohnung verlegt haben oder der Wind schlägt Ihnen die Türe zu, dann ist dies kein Fall für eine „Notfalltüröffnung“ und Sie müssten in diesem Fall einen Schlüsseldienst um Unterstützung bitten. Wäre jetzt aber beispielsweise ein Baby oder Kleinkind alleine in der Wohnung, dann dürften Sie auch wieder unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

In der Regel sind bei allen unseren „Notfalltüröffnungen“ Beamte der Polizeiinspektion Pegnitz anwesend, die auch entscheiden ob tatsächlich auch eine Notwendigkeit zu einer Türöffnung vorliegt. Diese Polizeibeamten werden normalerweise auch immer die ersten sein die die Wohnung betreten, soweit ihnen dies ohne Eigengefährdung möglich ist.

Wir sind immer bestrebt, so wenig Sachschaden wie möglich anzurichten, allerdings kann dies nicht ausgeschlossen werden. Es besteht in einigen Fällen auch die Möglichkeit über ein gekipptes oder geöffnetes Fenster in die Wohnung vorzudringen und dann die geschlossene Türe vom Innern der Wohnung zu öffnen. Es wird seitens der Feuerwehr immer nach mehreren Möglichkeiten einer sicheren Öffnung gesucht. Erst das Scheitern von mehreren Versuchen erfordert eine „gewaltsame oder zerstörerische“ Öffnung der Türe. Ausnahme, es besteht akute Lebens- oder Brandgefahr und würde somit ein rasches Handeln erfordern.

Wie und mit welchem Werkzeug wir die Türen und Fenster öffnen ist zwar kein Geheimnis, allerdings ist es aus wie wir meinen verständlichen Gründen auch nicht notwendig hierauf Näher einzugehen.

Warum rücken denn immer gleich zwei, drei Feuerwehrfahrzeug wegen einer Türöffnung an? Aus eben genau den Gründen der manchmal vielfältigen Möglichkeiten ein Haus oder/und Wohnung zu öffnen. Einsteigen über ein geöffnetes Fenster im 5. Stock ist uns lieber als das Ziehen des Schließzylinders. Nur brauchen wir dazu eben eine Drehleiter um nur ein Beispiel zu nennen.

 

Wir wünschen Ihnen, nie „ausgeschlossen“ zu sein!

IHRE FEUERWEHR PEGNITZ

 

 

 

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91257 Pegnitz