Muss das denn sein, auch nachts mit Martinshorn zu fahren?

„Oh Mann,müssen die immer so einen Krach machen“? Das fragen sich manche Bürgerinnen und Bürger verärgert, wenn sie mitten in der Nacht von ausrückenden Einsatzfahrzeugen und deren Martinshörner geweckt werden.

Die Feuerwehr Pegnitz will hier versuchen, die Hintergründe zu klären. „Wenn Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei gerufen werden, liegt gewöhnlich ein Notfall vor, bei dem in der Regel schnelle Hilfe benötigt wird. Bei einem schweren Unfall entscheiden manchmal Sekunden über Leben und Tod“. Das Gesetz räumt deshalb den Hilfsorganisationen sogenannte Sonder- und Wegerechte ein. Das bedeutet, die Einsatzfahrzeuge dürfen sich mit eingeschalteten Sondersignalen über die allgemein gültigen Regeln im Straßenverkehr hinweg setzen und beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen oder über rote Ampeln fahren und u.a. auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet sofort freie Fahrt zu schaffen, indem sie beispielsweise eine Rettungsgasse bilden oder notfalls, und mit gebotener Vorsicht, über eine rote Ampel fahren dürfen.

„Auf dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs lastet in dieser Situation eine große Verantwortung: Er soll die Einsatzstelle schnellstmöglich erreichen, darf dabei aber nicht die anderen Verkehrsteilnehmer und seine eigene Fahrzeugbesatzung gefährden“. Damit der Fahrer jedoch seine Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, verpflichtet ihn der Gesetzgeber, Blaulicht und Martinshorn einzuschalten. Nur so können die anderen Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte erkennen und müssen diese auch gewähren.

Auch in der Nacht ist beim Einfahren oder Queren von Kreuzungen oder beim Überfahren des Rotlichts an einer Ampelanlage das Martinshorn einzuschalten. Nur der gemeinsame Einsatz von Blaulicht und Martinshorn dient somit dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und der rechtlichen Absicherung eines Einsatzfahrzeugs. Wir bittet daher die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt um Verständnis, wenn wir auch nachts mit eingeschaltetem Martinshorn ausrücken, versprechen aber auch, soweit wie möglich darauf zu verzichten, wenn dies nicht unbedingt nötig ist.

Auch die Fahrt unserer Feuerwehrdienstleistenden zur Feuerwache ist bei Einsätzen ein schwieriges Unterfangen, weil sie in der Regel ein Kraftfahrzeug benötigen um dieses schnell erreichen zu können. Auch hier möchten wir um Verständnis bitten, sollte es zu außergewöhnlichen Situationen kommen. Einige unserer Kameraden nutzen auch diese bekannten Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“. Diese Dachaufsetzer geben dem Nutzer keinerlei Sonder- oder Wegerechte im Straßenverkehr, sie dienen lediglich dazu, um Verständnis zu bitten und im besten Fall Platz zu schaffen damit der Nutzer möglichst zügig die Feuerwache zu erreichen.

Bitte bedenken sie, auch sie könnten einmal schnelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen, dass alle unsere Feuerwehrleute diesen Dienst ehrenamtlich und freiwillig leisten, die zu jeder Zeit ihre persönlichen Interessen in den Hintergrund stellen und am Tag ihren Arbeitsplatz, nachts das warme Bett und ihre Familien verlassen. An ihrer Wohnung fährt das Einsatzfahrzeug mit zuckendem Blaulicht und lautem Martinshorn vorbei und sie können sich umdrehen und hoffentlich weiter schlafen, wir kommen müde an unseren Arbeitsplatz und bekommen meist nicht einmal ein „Dankeschön“ für unseren ehrenamtlichen Einsatz.

Vielleicht denken sie einmal über diese Sätze nach, wenn sie uns wieder mal hören oder sehen!

Wir wünschen ihnen eine sichere und ruhige Zukunft in unserer schönen Stadt Pegnitz

Ihre, FREIWILLIGE FEUERWEHR PEGNITZ

 

 

 

 

 

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Freiwillige Feuerwehr Pegnitz
Zum Dianafelsen 3
91257 Pegnitz